Bevorstehende regulatorische Änderungen
Ab dem 1. Mai 2020 wird der Wert für die hautsensibilisierende Einstufung des häufig verwendeten Konservierungsmittels Methylisothiazolinon (MIT) von 1000 ppm auf 15 ppm reduziert (CLP 1272/2008 Anhang VI). Da niedrigere Konzentrationen von MIT unwirksam sind, ändern HAVO und auch die meisten seiner Rohstofflieferanten das Konservierungssystem in allen betroffenen Produkten, um zu verhindern, dass HAVO-Produkte als H317 (Kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen) eingestuft werden, dem ein Ausrufezeichen vorangestellt ist.
HAVO steht für Qualität und Sicherheit seiner Produkte für kreative Kinder und Erwachsene und wird daher die Rezepturen der betroffenen Produkte ändern und die Konsequenz in der Kennzeichnung umsetzen. Keines unserer derzeitigen Produkte wird daher als gefährlich gemäß CLP eingestuft werden.
Der Einsatz von Konservierungsmitteln ist notwendig, um zu verhindern, dass wässrige Farben, Kleber und Modelliermasse von Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen und Pilzen befallen werden. In den letzten Jahren hat die EU-Gesetzgebung den Einsatz der üblicherweise verwendeten Biozide immer mehr eingeschränkt, was die Industrie vor eine große Herausforderung stellt. HAVO verfolgt kontinuierlich die Entwicklungen in der Industrie und hat alternative Lösungen gewählt, die die REACH-, BPR- und Spielzeugsicherheitsgesetzgebung erfüllen. Eine gewisse Möglichkeit der Hautsensibilisierung bleibt jedoch bestehen (EUH208).
Eine weitere Änderung in CLP (1272/2008 Annex VIII) wird sein, dass alle Hersteller ihre gefährlichen Produkte ab dem 1. Januar 2021 in einem zentralen Giftinformationszentrum (ECHA Submission Portal) unter Verwendung eines Unique Formulation Identifier (UFI) registrieren müssen, der auch auf dem Etikett angegeben werden muss. Da HAVO keine gefährlichen Produkte herstellt, ist eine Registrierung nicht verpflichtend und HAVO wird daher keine UFIs für seine Produkte haben. Auch Eigenmarken müssen ihre von HAVO bezogenen Produkte nicht registrieren lassen. Natürlich versorgen wir weiterhin die nationalen Giftnotrufzentralen mit Informationen über unsere Produkte, wenn wir darum gebeten werden.
Regulatorische Dienstleistungen für Sie
Die Entwicklungen in der Gesetzgebung bezüglich der Verantwortlichkeiten von Wirtschaftsakteuren werden in Europa immer strenger. HAVO hält sich strikt an alle EU-Vorschriften und unterhält ein exaktes Compliance-System für Sie. Wir stellen Ihnen immer die notwendigen aktuellen Dokumente zur Verfügung, um die Konformität basierend auf REACH, EU-Rahmenrichtlinie und Spielzeugsicherheitsrichtlinie nachzuweisen.
Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind nur für professionelle Anwender bestimmt (REACH 1907/2006) und sind nur für gefährliche Produkte erforderlich, die HAVO nicht herstellt. Um Sie dennoch korrekt zu bedienen und unserer Rolle als Hersteller gerecht zu werden, können Sie aktuelle Sicherheitsdatenblätter von allen unseren Creall-Produkten in englischer Sprache erhalten. Ein Sicherheitsdatenblatt bezieht sich auf die von uns zusammengestellte Mischung und deshalb erstellen wir ein Sicherheitsdatenblatt auf der Grundlage der Familie der Endprodukte in Bezug auf eine Farbserie von Produkten, unabhängig von Verpackungen oder Sets. Da HAVO als Hersteller in der wirtschaftlichen Kette verantwortlich bleibt, wird im SDB immer HAVO als Hersteller genannt, es sei denn, dies ist in einem Eigenmarkenvertrag festgelegt. Ab sofort können Sie die Creall-Sicherheitsdatenblätter selbst auf unserem FTP-Server herunterladen: ftp://file.havo.com
Daneben können Sie aktuelle Konformitätserklärungen (Declarations of Conformity - DoC)/CE-Erklärungen für alle unsere Creall-Spielzeugprodukte in englischer Sprache anfordern. Creall-DoCs erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner bei HAVO.
Eigenmarkennutzer können beide Arten von Dokumenten in einer Sprache Ihrer Wahl über Ihren Ansprechpartner von HAVO oder direkt unter ra@havo.com anfordern.